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Rauchmelder-Pflicht in Bayern seit 1. Januar 2018

| Aktuelles

Wir möchten aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass seit dem 1. Januar 2018 auch in Bestandsgebäuden in Bayern eine Rauchmelderpflicht existiert. Für Neubauten war das ja bereits seit 1. Januar 2013 der Fall.

Das bedeutet, dass alle Wohnungseigentümer verpflichtet sind, die Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten - mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, Schlafzimmer  und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen.

Die Wartung und der ggf. erforderliche Austausch von Meldern oder der eingebauten Batterien kann vom Wohnungseigentümer durchgeführt bzw. beauftragt werden, obliegt aber dem Besitzer (also dem Mieter, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt). Es ist aber gemäß Bauordnung möglich, dass der Eigentümer (bei einer Mietwohnung der Vermieter) diese Aufgabe mit übernimmt. Der Eigentümer bzw. eine von ihm beauftragte Firma (bzw. z.B. der Hausmeister) darf dazu dann auch verlangen, dass ihm Zutritt zu den betroffenen Wohnungen gewährt wird.

 

Es ist vom Gesetzgeber mit aktuellem Stand NICHT vorgesehen, dass amtliche Kontrollen durchgeführt werden. Es wird also niemand bei Ihnen erscheinen, um eine solche Kontrolle durchzuführen - auch nicht die Feuerwehr oder der Kaminkehrer. Sollte das doch vorkommen: Seien Sie auf der Hut - falls Sie nicht gerade in einer Mietwohnung leben und es steht bei Ihnen der Vermieter oder der Hausmeister, dann handelt es sich vermutlich um eine nicht legale Aktion, z.B. um Ihnen an der Haustür überteuerte Rauchmelder zu verkaufen.

 

Sie erhalten Rauchmelder in jedem Elektro-Fachmarkt oder auch im Baumarkt. Achten Sie auf eine Zertifizierung nach DIN EN 14604.